Fremdenrecht — Fremdenrecht, die Rechtsgrundsätze über die rechtliche Stellung der Fremden. Als Fremde oder Ausländer werden im Gegensatz zu den Staatsangehörigen diejenigen bezeichnet, die außerhalb des Staatsverbandes stehen. Landsassen oder Forensen werden… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Fremdenrecht — Als Fremdenrecht bezeichnet man das Recht eines Landes, das nur auf Staatsbürger eines anderen Staates Anwendung findet. Das Fremdenrecht benachteiligt diese dabei meist, aber nicht immer, gegenüber Inländern. Neben dem Ausländerrecht, das den… … Deutsch Wikipedia
Fremdenrecht — Frẹm|den|recht 〈n. 11; unz.〉 alle gesetzl. Bestimmungen, die die Rechtsstellung der Personen regeln, die nicht die Staatsangehörigkeit des betreffenden Staates besitzen; Sy Ausländerrecht * * * Fremdenrecht, die völkerrechtlichen und… … Universal-Lexikon
Fremdenrecht — Frẹm|den|recht (Ausländerrecht) … Die deutsche Rechtschreibung
Maria Fekter — Maria Theresia Fekter (* 1. Februar 1956 in Attnang Puchheim) ist eine österreichische Politikerin (ÖVP) und österreichische Finanzministerin. Inhaltsverzeichnis … Deutsch Wikipedia
Internationales Urheberrecht (Deutschland) — Das Internationale Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Teilgebiet des Internationalen Privatrechts. Es setzt sich aus dem Fremdenrecht, das bestimmt, wem überhaupt urheberrechtlicher Schutz zukommen soll, und dem Kollisionsrecht,… … Deutsch Wikipedia
Ausländer — Kanake (abwertend) (derb); Fremdstämmiger; Mensch mit Migrationshintergrund * * * Aus|län|der [ au̮slɛndɐ], der; s, , Aus|län|de|rin [ au̮slɛndərɪn], die; , nen: Person, die einem ausländischen Staat angehört: sie half einem Ausländer, eine… … Universal-Lexikon
Abschiebehaft — oder Abschiebungshaft (in Österreich: Schubhaft, in der Schweiz Ausschaffungshaft) ist ein Begriff aus dem Ausländerrecht. Es handelt sich um Freiheitsentzug, der in festgelegten Situationen in Zusammenhang mit einer Abschiebung für eine… … Deutsch Wikipedia
Al-Wala'u wa Al-Bara' — al walā wa l barā a (arabisch الولاء والبراء) ist ein Rechtsbegriff und wichtiger muslimischer Grundsatz im Umgang mit den Anhängern anderer Religionen. Übersetzt heißt es etwa „Freundschaft/Unterstützung und Meidung“. Gemeint ist damit der… … Deutsch Wikipedia
Al-wala' wa-l-bara' — al walā wa l barā a (arabisch الولاء والبراء) ist ein Rechtsbegriff und wichtiger muslimischer Grundsatz im Umgang mit den Anhängern anderer Religionen. Übersetzt heißt es etwa „Freundschaft/Unterstützung und Meidung“. Gemeint ist damit der… … Deutsch Wikipedia